Das Ökokonto als Vorsorgeinstrument Ihrer Gemeinde

Quellen: „Handlungsempfehlungen für ein Ökokonto“ Bayerischer Gemeinde- und Städtetag (München, 2000)
„Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft- Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ StMLU (München, 2000)

Durch die Integration der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in das Baugesetzbuch (BauGB) wurde das Verhältnis von Naturschutzrecht und Bauplanungsrecht neu geregelt. Wird ein Eingriff durch einen Bauleitplan vorbereitet, der zu erheblicher oder nachhaltiger Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führt, so steht immer eine schutzgutbezogene Eingriffsprognose am Anfang der Betrachtung. In Bayern ist die Eingriffsregelung seit dem 01.01.2001 verpflichtend anzuwenden, das bedeutet, es ist in jeder Bauleitplanung zu prüfen und abzuwägen, ob und in welcher Weise für Eingriffe in Natur und Landschaft Ausgleich erforderlich ist.

Welche positiven Auswirkungen ergeben sich für Ihre Gemeinde?

Die Neureglungen des BauGB erleichtern Ihrer Gemeinde eine vorausschauende Bereitstellung von Kompensationsflächen und ermöglichen die vorgezogene Durchführung von Kompensationsmaßnahmen. Damit die Kompensation vom Eingriff in zeitlicher und räumlicher Hinsicht auf rechtssicherer Grundlage abgekoppelt werden kann, bietet sich für Ihre Gemeinde das „Ökokonto“ an. Dieses Vorsorge-Instrument umfasst Konzepte zur Bevorratung von Flächen (Flächenpool) und zur Durchführung von Maßnahmen, mit denen künftige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgeglichen werden können. -  Der Planungs- und Handlungsspielraum Ihrer Gemeinde wird erweitert und es ergeben sich Kostenvorteile bei der Beschaffung von Ausgleichsflächen.

Was bedeutet „Flächenpool“ & „Ökokonto“?

Ein Flächenpool ist eine Sammlung von potenziellen Ausgleichsflächen, auf denen Ihre Gemeinde zukünftige Eingriffe durch geeignete Maßnahmen kompensieren kann. Mit Hilfe eines Ökokontos kann Ihr Flächenpool bewirtschaftet werden. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die von Ihrer Kommune freiwillig durchgeführt werden, werden auf das Konto „eingezahlt“ und „ökologisch verzinst“. Sie stehen Ihnen im Falle eines Eingriffs als Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung und können entsprechend abgebucht werden.

Welche Vorteile bietet Ihnen ein Ökokonto?

Das Ökokonto nützt gleichermaßen Ihrer Gemeinde und der Natur. Es ermöglicht Ihnen einerseits eine flexiblere und zeitgerechtere Planung und erleichtert Ihnen die Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Andererseits trägt Ihre Gemeinde durch frühzeitige Ausgleichsmaßnahmen aktiv zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bei (z.B. Unterstützung des Grundwasserschutzes) - die neu geschaffenen Werte und Funktionen wachsen bis zur Abbuchung weiter („Ökologische Verzinsung“). Diese Verzinsung können Sie durch einen angemessenen Flächenabschlag in der Abwägung geltend machen, was letztendlich zu finanziellen Entlastungen seitens Ihrer Gemeinde und des Bauherren führt. Des weiteren ermöglicht es das Baugesetzbuch, alle im Rahmen eines Ökokontos anfallenden Kosten für Planung und Umsetzung von Maßnahmen und für den Grunderwerb  zu refinanzieren.

Welche Vorteile bietet ein übergemeindliches Flächenmanagement - z.B. in der VG?

Ihre Gemeinde muss ein Ökokonto nicht alleine betreiben. Vielmehr erleichtert die Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden die Entwicklung eines regionalen Biotopverbundes durch die Bündelung von Ausgleichsflächen.

 

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